Übernahme der EU-Verordnung zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Worum geht es?
Allgemein
Die Verordnung (EU) 2021/1148 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) wurde der Schweiz am 8. Juli 2021 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert. Der Bundesrat hat den Notenaustausch zur Übernahme dieser Verordnungen am 11. August 2021 unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung gutgeheissen.
Die BMVI-Verordnung erfordert keine Umsetzung ins nationale Recht, da ihre Bestimmungen direkt anwendbar sind und mit keiner Regelung des nationalen Rechts im Widerspruch stehen. Die erforderlichen Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Schweiz und die Übernahme der entsprechenden Durchführungsbestimmungen werden in einer Zusatzvereinbarung geregelt. Der Notenaustausch zur Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1148 und die Zusatzvereinbarung zur Beteiligung der Schweiz am BMVI-Fonds müssen durch die Bundesversammlung genehmigt werden. Die Vernehmlassung dauert vom 11. August bis zum 18. November 2021.
Grundzüge des BMVI-Fonds
Beim BMVI-Fonds handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener Schengen-Mitgliedstaaten, welche aufgrund der Länge oder geopolitischen Bedeutung ihrer See- und/oder Landgrenzen (inkl. Flughäfen) auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die illegale Einreise zu verringern. Zudem soll er die Einreise von autorisierten Personen erleichtern und beschleunigen. Für den Zeitraum 2021–2027 wurde für den BMVI-Fonds ein Gesamtbetrag von 6,241 Mrd. EUR festgesetzt. Die Beitragszahlungen der Schweiz belaufen sich auf ca. 300 Mio. Euro. Im Gegenzug dazu wird die Schweiz voraussichtlich Zuwendungen in der Höhe von insgesamt 50 Mio. EUR aus dem BMVI-Fonds für ihre eingegebenen Projekte erhalten.
Was ist bisher geschehen?
- Am 7. Juli 2021 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) 2021/1148.
- Diese Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar und wurde der Schweiz am 8. Juli 2021 notifiziert.
- Der Bundesrat hat am 11. August 2021 die Übernahme dieses Schengen-Rechtsakts unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments gutgeheissen.
- Vom 11. August bis am 18. November 2021 findet die Vernehmlassung statt (Medienmitteilung).
Dokumentation
Letzte Änderung 11.08.2021