Das Staatssekretariat für Migration ist zuständig für die Durchführung der Asylverfahren. Das beschleunigte Asylverfahren folgt einem strikten Ablauf und ist zeitlich über alle Stufen hinweg getaktet. Nach Einreichung eines Asylgesuches wird eine asylsuchende Person für die Dauer des Asylverfahrens bis zum positiven Entscheid oder zum Wegweisungsvollzug für maximal 140 Tage in einem Zentrum des Bundes untergebracht.
Die folgende Animation "Beschleunigte Asylverfahren" erklärt mit interaktiven Karten und Videos die neuen Asylverfahren.
Bei den Asylverfahren gilt es zu prüfen, ob die Asylgründe glaubhaft sind und – falls dies zutrifft – ob die Flüchtlingseigenschaft gemäss Asylgesetz erfüllt ist. Anerkannte Flüchtlinge erhalten meist Asyl; dies ist aber nicht der Fall, wenn sie beispielsweise verwerfliche Handlungen begangen haben oder die Sicherheit der Schweiz gefährden. Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wird, haben die Schweiz in der Regel zu verlassen. In diesen Fällen muss jedoch geprüft werden, ob Wegweisungshindernisse existieren. Sind solche vorhanden, verfügt das Staatssekretariat für Migration eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz. Andernfalls sind die kantonalen Migrationsbehörden – oftmals in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen – für den Vollzug der Wegweisung verantwortlich. Asylsuchende haben die Möglichkeit, gegen ablehnende Entscheide des Staatssekretariats für Migration Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.
Die folgenden Seiten erklären den Asylprozess der Schweiz systematisch:
- Vom Asylgesuch über die Behandlungsstrategie des SEM;
- die Verteilung der Asylsuchenden auf die Asylregionen und Empfang in den Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion;
- das Dublin-Verfahren;
- die nationalen Verfahren und die Sonderverfahren;
- und der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden oder Staatenlosen.
Dokumentation
Letzte Änderung 17.03.2025