Rückkehr

Viele Menschen, die in die Schweiz eingewandert sind, wünschen nach einigen Jahren oder insbesondere zum Zeitpunkt ihres Ruhestandes in ihr ursprüngliches Heimatland zurückzukehren.

Die Rückkehr in sein Heimatland ist jedoch nicht immer freiwillig. Asylsuchende, deren Gesuch abgewiesen wurde, müssen nach dem Abschluss des Asylverfahrens die Schweiz wieder verlassen. Auch andere Ausländerinnen und Ausländer, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, können mit einem Wegweisungsentscheid belegt werden.

Letzte Änderung 20.04.2021

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