
Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und ihnen die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren.
Seit der Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 1955 hat die Schweiz regelmässig Flüchtlingsgruppen aufgenommen. Von dieser Kontingentspolitik profitierten unter anderem Flüchtlingsgruppen aus Ungarn, Tibet, Indochina (Boat People), Chile, Irak, Sudan, Tunesien und Ex-Jugoslawien.
Als in den 1990er-Jahren zahlreiche Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien in die Schweiz kamen, sistierte der Bundesrat die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen vorübergehend.
Resettlement-Programme seit 2013
Im Jahr 2013 hat der Bundesrat aufgrund der humanitären Krise in Syrien beschlossen, erneut Gruppen von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aufzunehmen. In Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen UNHCR wurden bis Anfang 2020 basierend auf mehreren ad-hoc Bundesratsbeschlüssen gut 4300 Flüchtlinge in der Schweiz neuangesiedelt.
Mit den Beschlüssen vom 30. November 2018 sowie 29. Mai 2019 entschied der Bundesrat, sich weiterhin am Resettlement-Programm des UNHCR zu beteiligen. Im Sinne einer besseren Planung verabschiedet der Bundesrat seither alle zwei Jahre ein Resettlement-Programm innerhalb der Bandbreite von 1500 bis 2000 Flüchtlingen.
Resettlement 2022/2023
Für die Jahre 2022/23 hat der Bundesrat am 19. Mai 2021 die Aufnahme von weiteren 1600 Resettlement-Flüchtlingen beschlossen. Hinzu kam ein Übertrag von 220 Plätzen aus dem Programm 2020/21. Im Fokus standen weiterhin Flüchtlinge aus den Konfliktgebieten im Nahen Osten und der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer.
Das EJPD hat per 1. April 2023 auf Empfehlung des Sonderstabs Asyl (SONAS) und in Absprache mit den Kantonen die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen suspendiert, um der starken Belastung des Schweizer Asylsystems Rechnung zu tragen.
Resettlement 2024/2025
An seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 hat der Bundesrat ein Resettlement-Programm für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Es sah eine mögliche Aufnahme von bis zu 1600 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen vor. Aufgrund der hohen Belastung des Schweizer Asylsystems kam es im Rahmen dieses Programms bis Mitte 2025 jedoch zu keinen Aufnahmen.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Bundesrat am 30. April 2025, das Resettlement-Programm 2024/25 bis Ende 2027 zu verlängern. Dieser Entscheid erfolgte nach Konsultation mit der Begleitgruppe Resettlement, zu welcher Bund, Kantone, Städte, Gemeinden sowie das UNO-Flüchtlingshochkommissariat und die Schweizerische Flüchtlingshilfe gehören. Eine schrittweise Umsetzung in enger Abstimmung mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie unter Berücksichtigung der Asyllage ist bis Ende 2027 vorgesehen.
Letzte Änderung 15.05.2025