Am 1. Januar 2025 in Kraft getreten
Worum geht es?
Am 14. Juni 2024 hat das Parlament eine Änderung des AIG beschlossen, die die parlamentarische Initiative (Pa.Iv.) der SPK-N 21.504 «Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren» umsetzt. Diese Änderung soll die ausländerrechtliche Situation von Opfern von häuslicher Gewalt verbessern. Dazu wurde die bestehende Regelung bei einer Auflösung der familiären Gemeinschaft erweitert und präzisiert (Art. 50 AIG). Zur Umsetzung wurden die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) angepasst.
Was ist bisher geschehen?
- Der Bundesrat hat diese Änderung sowie die erforderlichen Verordnungsanpassungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt (Medienmitteilung).
Dokumentation
Letzte Änderung 27.11.2024