Ein Asylgesuch kann mündlich oder schriftlich an einem Grenzposten oder bei der Grenzkontrolle eines Schweizer Flughafens vorgebracht werden. Die gesuchstellende Person legt seine Identität gegenüber den Schweizer Behörden offen und belegt diese wenn möglich mit offiziellen Dokumenten. Er nennt die Gründe, die ihn zum Verlassen seines Heimatstaates bewogen haben, und belegt diese falls immer möglich durch entsprechendes Beweismaterial .
In der Regel werden Asylgesuche direkt bei einem Bundesasylzentrum des Staatssekretariats für Migration eingereicht.
Letzte Änderung 01.03.2019