Zugang zu amtlichen Dokumenten

Seit dem 1. Juli 2006 ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung in Kraft. Ebenso die entsprechenden Ausführungsvorschriften. Gestützt darauf kann jede Person Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für Ihr Gesuch 20 Tage beträgt und die Behandlung eines Zugangsgesuches grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Weiterführende Informationen zum Öffentlichkeitsgesetz finden Sie unter:


Letzte Änderung 17.09.2024

Zum Seitenanfang