Bis am 31. Dezember 2018 war es Aufgabe der ESBK, bei Geldspielen die Abgrenzung zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen vorzunehmen, nachfolgend finden Sie die Liste der bis am 31. Dezember 2018 qualifizierten Geschicklichkeitsspiele:
Letzte Änderung 10.04.2017