In Übereinstimmung mit den Hauptzielen sieht das BGS vor, dass ein Teil der Bruttospielerträge (BSE) der Spielbanken zugunsten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verwendet wird. Die Spielbankenabgabe wird auf dem BSE der terrestrischen und der online Spiele jeder Spielbank erhoben(Der BSE ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den rechtmässig ausgezahlten Spielgewinnen).
Der Abgabesatz wird so festlegt, dass nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Spielbanken eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können. Der Basisabgabesatz für die in landbasierten Spielbanken erzielten Bruttospielerträge beträgt 40 Prozent. Er wird auf Bruttospielerträgen bis 10 Millionen Franken erhoben. Für jede weitere Million Franken steigt der Grenzabgabesatz um 0,5 % bis zum Höchstsatz von 80 Prozent. Der Basisabgabesatz für die online erzielten Bruttospielerträge beträgt 20 Prozent. Er wird auf Bruttospielerträge bis 3 Millionen Franken erhoben. Der Grenzabgabesatz steigt in der Folge in fünf Tranchen bis zu Höchstsatz von 80 Prozent.
Die Bundesabgabe auf dem in der B-Spielbank erzielten Bruttospielertrag wird bei Erhebung einer gleichartigen Abgabe durch den Kanton ebenfalls reduziert. Die Ermässigung entspricht dem Betrag der kantonalen Abgabe, darf aber nicht mehr als 40 Prozent der dem Bund zustehenden Spielbankenabgabe ausmachen.
Entwicklung der Spielbankenabgabe seit 2001
(in Millionen Franken)
Letzte Änderung 17.09.2024