Das Geldspielgesetz, welches am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, erlaubt es, sogenannte "kleine" Pokerturniere zu organisieren, unter der Voraussetzung, dass u.a. die Einsätze geringgehalten werden und die Organisatoren zuvor eine kantonale Bewilligung erhalten haben.
Das Geldspielgesetz (BGS) definiert "kleine" Pokerturniere als Kleinspiele. Das bedeutet, dass "kleinere" Pokerturniere auch ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden können, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Das Bundesgesetz begrenzt das Startgeld und die Anzahl der Turniere pro Tag und Veranstaltungsort.
Grössere Pokerturniere, bei denen hohe Geldbeträge eingesetzt und gewonnen werden können, sind nur in den 21 Schweizer Spielbanken erlaubt. Diese "grossen" Pokerturniere werden von den Spielbanken sowohl vor Ort als auch online durchgeführt.
Einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen finden Sie auf dem
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Merkblatt "Kleine Pokerturniere"
Wenn Sie mehr Informationen über die kantonalen Bewilligungen für "kleine" Pokerturniere wünschen, klicken Sie bitte hier: - gespa: "Kleine Pokerturniere"
Letzte Änderung 17.09.2024