Anforderungen
Die Spielbankenspiele müssen so ausgestaltet sein, dass sie auf sichere und transparente Weise durchgeführt werden können.
Spielangebot
Für jedes Spielbankenspiel, das die Spielbank durchführt, braucht sie eine Bewilligung der ESBK. Das Spielangebot umfasst Tischspiele, automatisiert durchgeführte Geldspiele und Jackpotsysteme. Die zulässigen Tischspiele sind in der Spielbankenverordnung definiert.
Ab 1. Januar 2019 als Spielbankenspiele qualifizierte automatisiert durchgeführte, landbasierte Geldspiele
Ab 1. Januar 2019 als Spielbankenspiele qualifizierte automatisiert durchgeführte Online-Geldspiele
Ab 1. Januar 2019 als Spielbankenspiele qualifizierte live durchgeführte Online-Geldspiele
Ab 1. Januar 2019 als Spielbankenspiele qualifizierte landbasiert durchgeführte Tischspiele
Liste der bis am 31. Dezember 2018 in den Casinos bewilligten automatisiert durchgeführten Spiele
Liste der bis am 31. Dezember 2018 in den Casinos bewilligten Tischspiele
Zertifizierungsprozess
Vor der Inbetriebnahme in einer Spielbank muss jedes automatisierte Geldspiel von einem akkreditierten Institut geprüft werden, welches bestätigt, dass es den technischen Anforderungen nach Schweizer Recht entspricht. Die ESBK anerkennt die Zertifikate der Fachstellen, sofern diese über eine Akkreditierung einer Organisation verfügt, die eine multilaterale Vereinbarung (Multilateral Agreement, MLA) mit einer internationalen Organisation im Bereich der Zertifizierung von Spieleinrichtungen wie dem International Accreditation Forum (IAF) unterzeichnet hat.
Konformitätsbewertungsstellen
Die von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) anerkannten Konformitätsbewertungsstellen sind auf nachfolgender Liste aufgeführt:
Letzte Änderung 17.09.2024