Beispiel 5 – Überschreitung der Aufenthaltstage (kurzer "Overstay")

Einreise Ausreise
01.09.2013     30.09.2013
21.02.2014     20.04.2014
01.05.2014     09.06.2014

Der Aufenthalt im September fällt bei diesem Beispiel offensichtlich nicht mehr in den Bezugszeitraum. Im Zweifel könnte man den Bezugszeitraum dennoch wie oben beschrieben berechnen.

Für die Berechnung des legalen Aufenthalts im Schengen-Raum wird die Funktion "Control" verwendet. Nach der Eingabe der beiden Aufenthalte im Februar-April und Mai-Juni 2014 kann mit einem Klick auf "Calculate" berechnet werden, ob sich die Person legal im Schengen-Raum aufhält und bis wann sie bleiben kann:

Eine Drittstaatsangehörige mit einem Visum "Multiple Entries", 90 Tage, präsentiert sich bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Basel mit den folgenden Einreise- und Ausreisedaten:

In diesem Beispiel hat die Person bei der Ausreise am 09.06.2014 einen "Overstay" von 9 Tagen.

Gerne möchte diese Person nun wissen, ob sie am 30.08.2014 wieder in den Schengen-Raum einreisen könnte, da sie dann ein wichtiges Meeting hätte.

Um Personen mit einem früheren "Overstay" Auskunft geben zu können, ob die Wiedereinreise an einem bestimmten Datum wieder möglich ist, ist wie folgt vorzugehen:

1. Bezugszeitraum von 180 Tagen berechnen

2. Daten der bisherigen Aufenthalte einfügen,
     aber ausschliesslich bis und mit dem Start der 180-Tage Periode; in diesem Fall 04.03.2014

  • Mit der Funktion "Planning"
  • Mit der Funktion "Control"

In diesem Fall wäre eine Einreise am 30.08.2014 für einen Aufenthalt von zu 50 Tagen möglich.

Bemerkung
Gibt man bei Personen mit einem früheren "Overstay" alle ihre bisherigen Aufenthalte ein, "blockiert" der Aufenthaltsrechner sowohl in der Funktion "Planning" als auch in der Funktion "Control" und zeigt nur noch die Dauer des "Overstays" an. Es ist dann nicht mehr möglich zu berechnen, ab wann eine Person wieder einreisen kann und für wie lange. Bei obigem Beispiel würde der Aufenthaltsrechner wie folgt "blockieren":

Um dies zu vermeiden, sollte die oben beschriebene Methode angewandt werden.


Aufenthaltsrechner

Letzte Änderung 01.12.2014

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