Das SEM und die kantonalen Arbeitsmarktbehörden können nur vollständige Dossiers prüfen. Mindestens folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Allgemeine Unterlagen
Gesuchsformular
Die meisten Kantone stellen die Formulare auf der eigenen Website zur Verfügung. In einigen Kantonen können die Gesuche online über das Internet eingereicht werden.
Kopie des Reisepasses
Wichtig für die korrekte Erfassung der Personendaten
Vorrang
Notwendig
Bestätigung der Stellenausschreibung beim RAV und im EURES-System (RAV-Berater informieren)
Kopien von Inseraten in Fach- und Verbandsmedien, gesamtschweizerischen Tages- oder Wochenzeitschriften, fachspezifischen Onlineportalen sowie Social Media (bspw. LinkedIn)
Angaben über andere in der jeweiligen Branche übliche Suchbemühungen in der Schweiz und im EU/EFTA-Raum.
Bestätigungen eines beauftragten Stellenvermittlers
Angaben über eingegangene Bewerbungen und Gründe, weshalb diese nicht berücksichtigt werden konnten (RAV-Ämter stellen beispielsweise entsprechende Fragebögen zur Verfügung)
Persönliche Voraussetzungen
Notwendig
Tabellarischer Lebenslauf (Curriculum Vitae/CV)
Qualifikationsnachweise wie Diplome und Arbeitszeugnisse
Kopien der Dokumente in Originalsprache sowie beglaubigte Übersetzungen, falls die Dokumente nicht bereits in einer Schweizer Amtssprache oder in Englisch vorliegen
Gesuchsbegründung
Notwendig
Begründung der Notwendigkeit der Anstellung
Stellenbeschrieb oder Pflichtenheft der zu besetzenden Stelle sowie Angaben zur Firma
Zusätzlich bei Projekteinsätzen
Auftragsnachweis (Werkvertrag oder Auftragsbestätigung)
Projektbeschrieb
Realisierungsplan
Zusätzlich bei Personalverleih: Verleihbewilligung und Verleih- und Einsatzvertrag
Zusätzlich bei Unternehmens- gründung
Gründungsurkunde, Eintrag im Handelsregister
Businessplan für 3 Jahre mit geplanter Betriebsorganisation, Personalentwicklung und Finanzen (Budget/Aufwand/Ertrag) sowie Hinweise auf den branchenspezifischen Markt, Markt- und Konkurrenzanalyse
Lohn- und Arbeitsbedingungen
Notwendig
Arbeitsvertrag (mindestens von Arbeitgeberseite unterzeichnet, gilt gegenüber Behörden als verbindlich) oder Entsendebestätigung des ausländischen Arbeitgebers (mit Angaben betreffend Lohn, Auslandzulage und Spesenregelung)