Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG): Anpassung der Wartefrist beim Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen
Worum geht es?
Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das auch durch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) im November 2022 bestätigt wurde, ist die Regelung zum Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen im Ausländer- und Integrationsgesetz anzupassen. Die bisher dreijährige generelle Wartefrist für den Familiennachzug muss demnach auf zwei Jahre reduziert werden.
Was ist bisher geschehen?
- Der Bundesrat eröffnete am 1. Mai 2024 die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis am 22. August 2024 (Medienmitteilung).
Dokumentation
Letzte Änderung 01.05.2024