Ziel
Der Euro-Afrikanische Dialog über Migration und Entwicklung (Rabat-Prozess) möchte einen Dialog- und Konsultationsrahmen schaffen für die nationalen Behörden der Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten entlang der Migrationsrouten, die Zentral-, West- und Nordafrika mit Europa verbinden.
Funktionsweise des Rabat-Prozesses
Der Rabat-Prozess wurde im Jahr 2006 angestossen. Er ist nicht verpflichtend und umfasst rund 60 europäische und afrikanische Staaten sowie die Europäische Union und ECOWAS.
Aktionsplan von Cádiz
Der Rabat-Prozess ermöglicht die Umsetzung von konkreten Initiativen, die sich auf den Aktionsplan von Cádiz 2023–2027 stützen. Er sieht fünf Themenbereiche vor:
- Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration,
- legale Migration und Mobilität,
- Schutz und Asyl,
- Prävention der irregulären Migration und Bekämpfung von Menschenhandel und Menschenschmuggel,
- Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration.
Engagement der Schweiz
Die Schweiz wirkt seit der Lancierung im Jahr 2006 aktiv am Rabat-Prozess mit. Seit Ende 2022 ist sie ständiges Mitglied des Steuerungsausschusses und stellt seit 2020 die Koordination der Umsetzung des Themenbereichs 3 (Schutz und Asyl) sicher. Im Jahr 2026 übernimmt die Schweiz den Vorsitz des Rabat-Prozesses. Sie wird dabei den Schwerpunkt auf die Bereiche Schutz und Asyl sowie Fragen rund um Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration legen. Der Schweizer Vorsitz wird mehrere thematische Sitzungen sowie den nächsten Gipfel dieser Dialogplattform Anfang 2027 organisieren.
Letzte Änderung 28.01.2026