Das im 2022 gestartete Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» (Programm S) unterstützt schutzsuchende Personen aus der Ukraine bei ihrer Integration in der Schweiz – insbesondere im Arbeitsmarkt und in der Bildung. Ziel ist, ihnen eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt die Kantone finanziell bei der Umsetzung. Seit Januar 2024 haben Personen mit Schutzstatus S Zugang zu allen kantonalen Integrationsmassnahmen (Website KIP). Diese orientieren sich an den gleichen Standards wie für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.
Der Bundesrat hat verschiedene Entscheide getroffen, um die Integration – insbesondere in den Arbeitsmarkt – zu stärken. Dazu gehören neue Massnahmen für die Arbeitsmarktintegration und gesetzliche Anpassungen. Für Personen, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, wird eine Erwerbstätigenquote von 50 Prozent angestrebt.
Dokumente
Stand der Umsetzung Programm S und Massnahmen zur beruflichen Integration
- Factsheet: Massnahmen zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Personen mit Schutzstatus S (PDF, 188 kB, 14.01.2025)
- Factsheet: Daten zu Erwerb und Arbeitsintegration Status S (PDF, 274 kB, 14.01.2025)
- Fachbericht «Programm S» (2024) (PDF, 520 kB, 11.10.2024)
- Fachbericht «Programm S» (2023) (PDF, 677 kB, 27.09.2023)
Medienmitteilungen
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Bundesrat will Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S weiter verbessern
28.05.2025
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Bundesrat will Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen fördern
26.02.2025
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Schutzstatus S bewährt sich gemäss Evaluationsgruppe
20.09.2024
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04.09.2024
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Bundesrat stärkt Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S
08.05.2024
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01.11.2023
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Schutzstatus S wird nicht aufgehoben
09.11.2022
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Ukraine: Zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S
13.04.2022
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Ukraine: Bund schlägt Kantonen finanziellen Beitrag an die Sprachkurse von Personen mit Schutzstatus S vor
25.03.2022
Letzte Änderung 26.06.2025