Regeln zur Berechnung der Aufenthaltsdauer

Sie können als Drittstaatsangehörige grundsätzlich maximal für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen.

Sind Sie visumpflichtig, so gilt die Dauer des Aufenthalts, die auf dem Visum vermerkt ist.

Der Tag der Einreise zählt als erster Tag im Schengen-Raum, der Tag der Ausreise als letzter. Für die Berechnung gilt ein «gleitender» Zeitraum von 180 Tagen. Das bedeutet: An jedem beliebigen Tag wird rückblickend geprüft, wie viele Tage man in den letzten 180 Tagen im Schengen-Raum war. Man darf sich innerhalb dieses Zeitraums höchstens 90 Tage dort aufhalten. Wenn man 90 Tage am Stück nicht im Schengen-Raum war, darf man anschliessend wieder bis zu 90 Tage einreisen

Der Aufenthaltsrechner hilft Ihnen bei der Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer:
Aufenthaltsrechner (englisch)

Grafische Darstellung (gilt ebenfalls für den Aufenthalt von visumbefreiten Drittstaatsangehörigen):

Grafische Darstellung der Berechnung des kurzfristigen Aufenthalts

Beispiele zur Berechnung des Aufenthalts:

   

Letzte Änderung 12.10.2025

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