Eingaben an Behörden und Gerichte können seit dem 1. Januar 2011 generell auch elektronisch übermittelt werden. Eingaben an eine Behörde der Bundesverwaltung sowie die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen, Entscheiden und anderen Mitteilungen werden am einfachsten über eine anerkannte Plattform übermittelt. Im Unterschied zum ungeschützten E-Mail-Verkehr wahrt die Zustellung über eine solche Plattform die Vertraulichkeit und Integrität der Dokumente. Zudem können sowohl Versand als auch Erhalt der Nachrichten zeitgenau nachgewiesen werden.
Zugelassene Kommunikationskanäle und Adressen für die Eingabe
Zugelassene Dateiformate
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Links
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Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden
(Schweizerische Bundeskanzlei)
Letzte Änderung 20.10.2023