Fonds für die innere Sicherheit (ISF-Grenze)

Der Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze) wurde als Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds AGF für den Zeitraum 2014-2020 geschaffen. Im Rahmen dieses Fonds wurden – wie zuvor beim AGF – Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- oder Seegrenzen sowie bedeutenden internationalen Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen, mit projektgebundenen Mitteln unterstützt. Der Fonds sollte insbesondere dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die Zahl illegaler Einreisen zu verringern.

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Fonds betrug 2,76 Milliarden Euro. Für die gesamte Laufzeit des Fonds wurden der Schweiz Zuweisungen in Höhe von 37 Millionen Franken für nationale Massnahmen zugesprochen. Über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds hat sich die Schweiz mit rund 134 Millionen Franken daran beteiligt. Die Position der Schweiz als Nettozahlerin – wie beim AGF auch – rührt daher, dass sich ihre einzigen Schengen-Aussengrenzen an den Flughäfen mit internationalem Flugverkehr befinden. Die Schweiz beteiligte sich im Rahmen ihrer Schengen-Assoziierung am ISF-Grenze.

Aufgrund eines ausgedehnten Übernahmeverfahrens der relevanten Rechtsgrundlage war die Schweiz erst ab dem 1. August 2018 am ISF-Grenze offiziell beteiligt.

Das Staatssekretariat für Migration war für die Fondsumsetzung in der Schweiz zuständig und somit Ansprechpartner für Fragen zur Projekteingabe.

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Letzte Änderung 17.04.2023

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