Integrationsförderung erfolgt primär in den Regelstrukturen wie Schule, Berufsbildung oder Gesundheitswesen. Um sie dabei zu unterstützen und Lücken zu schliessen, leisten Bund und Kantone zusätzlich die spezifische Integrationsförderung. Sie finanzieren diese ergänzenden Massnahmen gesondert, im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) und der Integrationsagenda Schweiz (IAS).
Beispiele für spezifische Integrationsfördermassnahmen sind niederschwellige Sprachkurse, die Beratung von Zugewanderten in den kantonalen und städtischen Ansprechstellen für Integration, das Vorbereiten von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt oder Massnahmen für traumatisierte Personen aus dem Asylbereich.
Letzte Änderung 27.04.2021