Die Integrationsförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie wird in erster Linie durch die Regelstrukturen wahrgenommen. Regelstrukturen sind staatliche Stellen wie Schulen, Berufsbildungsinstitutionen oder das Gesundheitswesen, aber auch zivilgesellschaftliche Akteure wie die Sozialpartner. Die Regelstrukturen tragen zur Integration bei, indem sie ihre Dienstleistungen und Beratungsangebote so ausrichten, dass alle Personen sie nutzen können.
Die Integrationsförderung wird durch ordentliche Budgets der zuständigen Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden finanziert. Ergänzend dazu bestehen Angebote für Zugewanderte im Rahmen der spezifischen Integrationsförderung.
Koordination der Integrationsmassnahmen
Das Gesetz überträgt dem SEM den Auftrag, die Massnahmen zur Integration der Ausländerinnen und Ausländer der verschiedenen Bundesstellen zu koordinieren.
Das SEM fördert auch den Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit Kantonen und Gemeinden. Die Kantone sowie eine Vielzahl von Städten und Gemeinden haben zu diesem Zweck Ansprechstellen für Integrationsfragen bezeichnet, die sich zur Schweizerischen Konferenz der kommunalen, regionalen und kantonalen Integrationsdelegierten (KID) zusammengeschlossen haben.
Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) ist eine gemeinsame Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich Bildungs- und Arbeitsmarktintegration. Umgesetzt wird sie unter anderem, indem die Massnahmen aller drei politischer Ebenen in den Bereichen Bildung, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung, Sozialhilfe und Migration/Integration besser aufeinander abgestimmt werden. Dazu braucht es eine enge Zusammenarbeit der öffentlichen Stellen, die für diese Bereiche zuständig sind.
Letzte Änderung 30.11.2020