Bericht "Monitoring Nichteintretensentscheide" zum 2. Quartal 2006

Bern-Wabern. Vom 1. April 2006 bis 30. Juni 2006 haben in der Schweiz insgesamt 508 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten und wurden vom Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen. 918 Personen haben im 2. Quartal 2006 um Nothilfe ersucht und diese erhalten. Von den 4'990 Personen, deren NEE vor dem 1.4.2004 rechtskräftig wurde (Übergangsfälle), sind im 2. Quartal 2006 noch 748 als Nothilfebeziehende aufgetreten.

Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. Für die 4'990 Personen (so genannte Übergangsfälle), deren Nichteintretensentscheid (NEE) vor dem 1. April 2004 rechtskräftig war, bezahlte der Bund den Kantonen bei Bedarf bis Ende 2004 ordentliche Sozialhilfe. In einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie sich der Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem NEE auswirkt. Der vorliegende Bericht basiert auf den Ergebnissen des 2. Quartals 2006.

Ergebnisse

Von April bis Juni 2006 sind 508 Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. Es gibt somit 7'193 Personen mit seit April 2004 rechtskräftig gewordenem Nichteintretensentscheid. Die Kantone richteten im 2. Quartal 2006 für 918 Personen mit neurechtlichem NEE Nothilfe aus (908 Personen im 1. Quartal 2006). Von den so genannten Übergangsfällen traten im zweiten Quartal noch 748 als Nothilfebeziehende auf (860 Personen im 1. Quartal 2006).

Die Nothilfekosten sind von rund 1.3 Mio. auf rund 1.5 Mio. Franken angestiegen. Die durchschnittlichen Kosten, ohne jene für Gesundheitsleistungen, betragen pro Person und Tag wie im Vorquartal 27 Franken. Die Bezugsdauer beträgt neu innerhalb eines Quartals 57 Tage gegenüber 53 Tage im Vorquartal.

Die Kantone erhalten für das 2. Quartal 2006 Nothilfeentschädigungen in der Höhe von 914'400 Franken. Zusätzlich stellten die Kantone in diesem Quartal in 50 Fällen Vollzugsentschädigungen von je 1'000 Franken in Rechnung. Diesen Vergütungen stehen Kosten in der Höhe von 1'512'081 Franken gegenüber. Somit entstand den Kantonen im 2. Quartal 2006 bei der Nothilfe für Personen mit einem neurechtlichen NEE ein Defizit von 547'681 Franken.

Illegaler Aufenthalt und Delinquenz

Die Zahl der Anhaltungen ist anhaltend tief. Bei den neurechtlichen Fällen sind 519 Anhaltungen zu verzeichnen (im Vorquartal 525). Davon erfolgten 51 % aufgrund illegalen Aufenthalts (im Vorquartal 61 %) und 25 % wegen Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten (im Vorquartal 21 %).

Bei den Übergangsfällen nimmt die Zahl der Anhaltungen seit dem 1. Quartal 2005 kontinuierlich ab (von 765 Anhaltungen im 1. Quartal 2005 auf 230 im 2. Quartal 2006). Der Anteil der Anhaltungen wegen illegalen Aufenthalts beträgt im 2. Quartal 2006 38 % (im Vorquartal 46 %), derjenige wegen Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten 30% (im Vorquartal 25%).

Dokumente

Letzte Änderung 21.11.2006

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