Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz
Worum geht es?
Die Betreibungsämter sollen auf der Betreibungsauskunft künftig vermerken müssen, ob die Person im Einwohnerregister des Betreibungskreises bereits erfasst ist. Sie sollen dafür auf die erforderlichen Daten der Einwohnerregister zugreifen können. Mit dem Vermerk wird die Aussagekraft der Betreibungsauskunft für den Gläubiger deutlich verbessert. Weiter soll die Verwendung elektronischer Verlustscheine gefördert und die Versteigerung von Vermögensgegenständen über Online-Plattformen gesetzlich geregelt werden.
Mit der Vorlage erfüllt der Bundesrat verschiedene parlamentarische Vorstösse (Motionen 16.3335 Candinas, 19.3694 Fiala und 20.4035 Fiala).
Was ist bisher geschehen?
- Am 4. Juli 2018 verabschiedet der Bundesrat den Bericht "Schweizweite Betreibungsauskunft" in Erfüllung des Postulats 12.3957 "Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben" (Medienmitteilung).
- Am 22. Juni 2022 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG). Sie dauert bis zum 17. Oktober 2022 (Medienmitteilung).
- Am 14. August nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zuhanden des Parlaments (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft
(BBl 2024 2173)
-
Entwurf
(BBl 2024 2174)
- Medienmitteilung vom 14. August 2024
Dossier
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Letzte Änderung 14.08.2024
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