Am 11. März 2012 haben rund 87 % der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und alle Kantone einem neuen Verfassungsartikel über Geldspiele zugestimmt (Artikel 106 Absatz 1 BV). Dieser verleiht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Auf dieser Grundlage hat das Parlament im September 2017 mit deutlicher Mehrheit das neue Geldspielgesetz (BGS) verabschiedet. Das Gesetz löst das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998 und das Lotteriegesetz vom 8. Juni 1923 ab. Verschiedene Kreise haben gegen das neue Gesetz das Referendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 hat sich die Bevölkerung mit fast 73 % der Stimmen für das neue Geldspielgesetz ausgesprochen. Es ist zusammen mit den dazugehörigen Verordnungen am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Aufsicht und Vollzug des BGS im Bereich der Spielbanken obliegen der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Sie prüft die Konzessionsgesuche und die Gesuche für Konzessionserweiterungen für die Online-Durchführung von Spielbankenspielen.
Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK
Eigerplatz 1
CH-3003
Bern
T
+41 58 463 12 04
F
+41 58 463 12 06
Aufsicht und Vollzug des BGS im Bereich der Grossspiele obliegen einer interkantonalen Behörde, nämlich der interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa).
Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)
Erlachstrasse 12
CH-3012
Bern
T
+41 31 313 13 03
F
+41 31 313 13 00
Aufsicht und Vollzug des BGS im Bereich der Kleinspiele, einschliesslich Tombolas und kleiner Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken, obliegen den Kantonen.
Für die Gesetzgebung im Bereich der Geldspiele ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Es übt auch die Oberaufsicht in diesem Bereich aus.
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Letzte Änderung 08.08.2024
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