Revidiertes Lugano-Übereinkommen

Genehmigung des Übereinkommens und Anpassungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Entwurfs für eine Schweizerische Zivilprozessordnung und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht

Worum geht es?

Das für die Schweiz 1992 in Kraft getretene Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen legt die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Vertragsstaaten fest. Es gewährleistet ferner, dass die in einem Vertragsstaat gefällten Entscheide in den übrigen Vertragsstaaten anerkannt und vollstreckt werden können. Das revidierte Lugano-Übereinkommen sieht ein effizienteres Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen vor und enthält neue Bestimmungen, welche die Entwicklungen im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen. Die wichtigste Neuerung für die Praxis ergibt sich aus der Ausweitung des räumlichen Geltungsbereichs des Lugano-Übereinkommens auf die neuen EU-Staaten. Damit wird die Rechtssicherheit massgeblich verbessert, was insbesondere dem Handel, aber auch den Konsumenten und den Unterhaltsberechtigten zugute kommt.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 30. Oktober 2007 unterzeichnet die Schweiz das revidierte Lugano-Übereinkommen (Medienmitteilung).
  • Am 30. Mai 2008 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des revidierten Lugano-Übereinkommens (Medienmitteilung).
  • Am 18. Februar 2009 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des revidierten Lugano-Übereinkommens (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (09.021)
     
  • Der Bundesrat setzt das revidierte Lugano-Übereinkommen auf den 1. Januar 2011 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 20. Oktober 2010 deponiert die Schweiz die Ratifikationsurkunde. Damit tritt das revidierte Lugano-Übereinkommen definitiv am 1. Januar 2011 in Kraft.

Dokumentation

Übereinkommen

Botschaft und Bundesbeschluss

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 20.10.2010

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Thomas Mayer
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 463 06 68
F +41 58 462 78 64
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.rhf.admin.ch/content/bj/de/home/wirtschaft/gesetzgebung/archiv/lugano-uebereinkommen.html