Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren)

Worum geht es?

Das geltende Recht stellt für die Sanierung von Unternehmen sachgerechte und praktikable Lösungen zur Verfügung und muss nicht vollständig überholt werden. Auch die Schaffung eines Konzernkonkursrechts für Grossinsolvenzen ist nicht erforderlich. Hingegen sollen verschiedene Schwachstellen im Sanierungsrecht durch punktuelle Verbesserungen beseitigt werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Nach der Einreichung verschiedener parlamentarischer Vorstösse anlässlich des Swissair-Zusammenbruchs setzt das Bundesamt für Justiz (BJ) eine Expertengruppe zur Abklärung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs ein. Die Expertengruppe legt dem BJ im April 2005 einen Bericht sowie im Juni 2008 einen Vorentwurf und Begleitbericht vor (Expertengruppe).
  • Am 28. Januar 2009 schickt der Bundesrat eine Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 20. Januar 2010 nimmt der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 8. September 2010 verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zur Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (10.077)
     
  • Der Bundesrat setzt die Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs auf den 1. Januar 2014 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Referendumsvorlage

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 06.11.2013

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