Unsere Telefone sind über die Feiertage die ganze Kalenderwoche 52 sowie Kalenderwoche 1 nicht bedient. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail auf strafregister@bj.admin.ch.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) erhält vermehrt Meldungen über irreführende oder überteuerte Angebote im Internet im Zusammenhang mit der Bestellung von Strafregisterauszügen.
Irreführende Webseiten
Auf folgenden Webseiten wird kein offizieller Strafregisterauszug angeboten, sondern lediglich eine kostenpflichtige Anleitung:
https://www.strafregisterauszug.info
https://www.strafregister-online.info
Teurere Angebote
Auf folgender Webseite kann ein Strafregisterauszug tatsächlich bestellt werden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um das offizielle Angebot des Bundes, sondern um eine kommerzielle Dienstleistung.
https://www.auszugsdienst.ch
https://www.meinauszug.ch
(Bitte beachten Sie, dass diese Dienstleistung zwar legitim ist, aber mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, die über die amtliche Gebühr hinausgehen.)
Offizielle Bestellmöglichkeiten
Ein Strafregisterauszug kann zum offiziellen Preis ausschließlich über folgende Kanäle beantragt werden:
- Direkt online beim Bundesamt für Justiz: www.strafregister.admin.ch
- Oder persönlich an jedem Postschalter in der Schweiz
Unser Hinweis: Prüfen Sie vor einer Bestellung sorgfältig, ob Sie sich auf einer offiziellen Webseite befinden. So vermeiden Sie unnötige Mehrkosten.
Welcher Bestellvorgang ist für mich ideal?
Bestellung im Internet
Bestellung am Postschalter
- Ich verfüge über eine Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express, PostFinance Card) oder TWINT und kann/will die Gebühr auf diese Weise bezahlen.
- Ich will den Auszug sofort bestellen und muss mich nicht an die Postöffnungszeiten halten.
- Ich habe keine Kreditkarte oder will diese nicht für Internetbezahlung verwenden.
- Ich kann die Bestellung persönlich am Postschalter vornehmen.
Bedingungen für Internetbestellung:
- Eine Kopie des Passes, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises (neuer Ausländerausweis beidseitig!) zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen Gesuchsformular per Post einsenden.
- Die Bezahlung erfolgt mit Debitkarte, Kreditkarte, Postfinance-Karte oder TWINT.
Bedingungen für Bestellungen am Schalter:
- Der Besteller muss persönlich am Postschalter erscheinen und einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegen.
- Die Bezahlung erfolgt sofort (bar oder PostFinance Card).
Ich erhalte den Auszug innerhalb weniger Tage.
Ich erhalte den Auszug innerhalb weniger Tage.
Im Zweifelsfall gibt die Website der Post Auskunft, ob eine Poststelle vernetzt ist und Bestellungen entgegennehmen kann.
Website der Post
Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 16.12.2025
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