Harmonisierung der Strafrahmen
Worum geht es?
Die Strafbestimmungen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches sind bis heute noch nie in einem umfassenden Quervergleich dahingehend überprüft worden, ob sie der Schwere der Straftaten entsprechen und richtig aufeinander abgestimmt sind. Mit der Harmonisierung der Strafrahmen soll ein differenziertes Instrumentarium zur Sanktionierung von Straftaten zur Verfügung gestellt und dabei dem richterlichen Ermessen der nötige Spielraum belassen werden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 8. September 2010 schickt der Bundesrat einen Vorentwurf über die Harmonisierung der Strafrahmen in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 19. Dezember 2012 entscheidet der Bundesrat, die Gesetzesrevision zurückzustellen. Er will die Strafrahmen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems harmonisieren (Medienmitteilung).
- Am 25. April 2018 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (18.043)
- Der Bundesrat setzt die geänderten Gesetzesbestimmungen auf den 1. Juli 2023 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
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Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht
(BBl 2018 2827)
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Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen
(BBl 2018 2959)
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Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht
(BBl 2018 3009)
- Medienmitteilung vom 25. April 2018
Referendumsvorlage
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 24.05.2023
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