Schengen-Raum

25 Staaten der Europäischen Union (EU) und vier Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bilden den Schengen-Raum, wo die einheitliche Regelung des kurzfristigen Aufenthaltes von höchstens 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen gilt.

Letzte Änderung 10.10.2025

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