Die Aufenthaltsbewilligung Ci mit Erwerbstätigkeit ist für Familienangehörige von Beamtinnen und Beamten intergouvernementaler Organisationen und für Mitarbeitende von ausländischen Vertretungen bestimmt. Es handelt sich dabei um die Ehegatten und die Kinder bis zum 25. Altersjahr. Die Gültigkeit ist auf die Dauer der Funktion des Hauptinhabers oder der Hauptinhaberin beschränkt.
Letzte Änderung 01.03.2021