Bundesgerichtsgesetz

Worum geht es?

Entscheide zu einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung sollen immer vor Bundesgericht getragen werden können. Der Bundesrat will so das Bundesgericht als oberste Rechtsprechungsbehörde stärken. Konkret soll in gewissen Fällen der Zugang zum Bundesgericht auch im Bereich des Ausnahmekatalogs offen stehen. Im Gegenzug soll das höchste Gericht von weniger bedeutsamen Fällen entlastet werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 9. November 2015 schickt der Bundesrat die Revision des Bundesgerichtsgesetzes in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 6. September 2017 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 15. Juni 2018 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (18.051)

Dokumentation

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 15.06.2018

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Informationsdienst
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 48 48
media@bj.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/staat/gesetzgebung/archiv/bundesgerichtsgesetz.html