Internationaler Strafgerichtshof

Ratifikation des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Erlass des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit dem IStGH und Revision des Strafrechts (Rechtspflegedelikte vor internationalen Gerichten)

Ergänzende Massnahmen im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des Römer Statuts des IStGH

Worum geht es?

Am 17. Juli 1998 stimmte eine Staatenkonferenz in Rom dem so genannten "Römer Statut" zu, mit dem ein ständiger Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag geschaffen wurde. Der IStGH ist zuständig für die Verfolgung und Beurteilung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er wird dann tätig, wenn die zuständigen nationalen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, selber diese Verbrechen ernsthaft zu verfolgen.

Vor dem Hintergrund ihrer humanitären Tradition und ihrer Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen hat die Schweiz die Arbeiten zur Errichtung eines starken und unabhängigen Gerichtshofs massgeblich unterstützt. Die Schweiz konzentrierte sich in einem ersten Schritt auf die unmittelbar notwendigen Gesetzesanpassungen, namentlich den Erlass des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit dem IStGH. In einem zweiten Schritt wird nun das schweizerische Strafrecht an das Römer Statut angepasst.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 5. Juni 2000 eröffnet das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Vernehmlassung zur Ratifikation des Römer Statuts des IStGH (Medienmitteilung).
  • Am 15. November 2000 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Ratifikation des Römer Statuts des IStGH (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (00.090)
     
  • Am 12. Oktober 2001 ratifiziert die Schweiz das Römer Statut des IStGH (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof auf den 1. Juli 2002 in Kraft (Medienmitteilung).

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  • Am 17. August 2005 schickt der Bundesrat die ergänzenden Massnahmen im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des Römer Statuts des IStGH in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 28. Februar 2007 nimmt der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 23. April 2008 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft mit den erforderlichen Änderungen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (08.034)
     
  • Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2011 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassungsverfahren über die ergänzenden Massnahmen

im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 02.11.2010

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