Worum geht es?
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression gehören als Völkerrechtsverbrechen zu den schwersten Delikten überhaupt. Völkerrechtsverbrechen haben oft eine internationale Dimension. Deshalb ist es zentral, dass die Strafverfolgungsbehörden weltweit gut zusammenarbeiten, um diese Verbrechen zu verfolgen und zu bestrafen.
Das multilaterale Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag stärkt die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, sich bei der Ermittlung und Strafverfolgung von Völkerrechtsverbrechen gegenseitig zu unterstützen.
Im Zuge der Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag soll auch das Verbrechen der Aggression im Strafgesetzbuch umgesetzt werden, insbesondere um die Rechtshilfe auch in diesem Bereich zu ermöglichen und den entsprechenden Annex des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag ebenfalls ratifizieren zu können.
Was ist bisher geschehen?
- Am 26. Mai 2023 wird das Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag in Ljubljana (Slowenien) verabschiedet und am 14. Februar 2025 in Den Haag (Niederlande) von 36 Staaten unterzeichnet.
- Am 19. Februar 2025 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Genehmigung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag (Medienmitteilung).
Dokumentation
- Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen (PDF, 1 MB, 18.06.2025)
- Ljubljana-The Hague convention on international cooperation in the investigation and prosecution of the crime of genocide, crimes against humanity, war crimes and other international crimes (PDF, 476 kB, 18.06.2025)
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 19.02.2025
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