Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (Asset Sharing)

Worum geht es?

Die intensivierte Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Geldwäscherei hat zu einer markanten Zunahme an eingezogenen Vermögenswerten geführt. Damit wird die Teilung dieser Werte unter den am Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen (ausländische Staaten, Bund und Kantone) immer wichtiger, geht es doch darum, die Aufwendungen der am Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen angemessen zu entschädigen und deren Zusammenarbeit zu fördern. Die Idee der Teilung wurde zuerst in den Vereinigten Staaten unter dem Begriff "asset sharing" entwickelt.

Der Gesetzesentwurf schlägt im innerstaatlichen Bereich für jedes Verfahren einen fixen und zum voraus bestimmten Teilungsschlüssel vor. Dieser ist auf alle gestützt auf das Bundesstrafrecht verfügten Einziehungen anwendbar, sofern der Einziehungsbetrag 100'000 Franken übersteigt. Der Teilungsschlüssel soll einen angemessenen Ausgleich unter den am Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen schaffen, dazu beitragen, positive Kompetenzkonflikte zu entschärfen und die Gemeinwesen ermutigen, ihren Strafverfolgungsapparat auszubauen.

Im internationalen Bereich ermächtigt der Gesetzesentwurf die schweizerischen Behörden, mit ausländischen Staaten Teilungsvereinbarungen abzuschliessen. Die Vereinbarungen müssen im Regelfall gleich grosse Quoten für die beteiligten Staaten vorsehen.

Was ist bisher geschehen?

  • Der Bundesrat ermächtigt am 10. Juli 2000 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat nimmt am 25. April 2001 Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat verabschiedet am 24. Oktober 2001 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (01.064)
     
  • Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte auf den 1. August 2004 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Dossier

27.12.2004

Sharing

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Letzte Änderung 27.12.2004

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