Genehmigung und Umsetzung der Assoziierungsabkommen
Dies ist eine Informationsseite über ein abgeschlossenes Rechtsetzungsprojekt. Aktuelle Informationen zu Schengen/Dublin finden Sie unter dem Link Assoziierung an Schengen und an Dublin.
Worum geht es?
Schengen/Dublin steht für die koordinierten Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten, die individuellen Freiheiten der Bürger auszubauen und die Sicherheit innerhalb Europas gleichzeitig tief greifend zu verbessern. Dahinter steht die Einsicht, dass die Gewährleistung der inneren Sicherheit ebenso wie die Bewältigung der Asylströme schon längst keine rein nationalen Probleme mehr sind, sondern mehr denn je ein gemeinsames und kohärentes Vorgehen aller Staaten erforderlich machen.
An Schengen/Dublin sind die 15 alten EU-Mitgliedstaaten beteiligt, wobei Grossbritannien, Irland und Dänemark eine Sonderstellung einnehmen. Während Grossbritannien und Irland in bestimmten Bereichen nicht mitmachen (Grenzkontrollen, Visa) ist Dänemark auf rein intergouvernamentaler Ebene an Schengen/Dublin beteiligt. Mit Norwegen und Island nehmen auch zwei Nicht-EU-Mitgliedstaaten voll an Schengen/Dublin teil. Alle 12 neuen EU-Mitgliedstaaten sind schliesslich an Dublin beteiligt, aber nur 9 davon zurzeit auch an Schengen. In Zypern, Rumänien und Bulgarien sind die erforderlichen Vorbreitungsarbeiten (Umsetzung, Evaluation) noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden somit 29 europäische Staaten dieses grenzüberschreitende Netzwerk nutzen.
Auch in der Schweiz hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass das Niveau der inneren Sicherheit nur beibehalten werden kann, wenn die Behörden mit ihren ausländischen Partnern eng und ohne bürokratische Hürden zusammenarbeiten können. Seit der Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin nimmt die Schweiz die ihr in diesem Rahmen eingeräumten Mitspracherechte wahr und ist so an der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit unmittelbar beteiligt. Seit dem 12. Dezember 2008 nimmt die Schweiz auch auf operationeller Ebene an Schengen/Dublin teil, nachdem der Rat der EU im Anschluss an das erforderliche Evaluationsverfahrens die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands auf dieses Datum beschlossen hat. Einzig an den Flughäfen erfolgte die Aufhebung der Personenkontrollen für Flüge innerhalb des Schengener Raumes erst mit dem Flugplanwechsel am 29. März 2009.
Was ist bisher geschehen?
- Am 19. Mai 2004 erzielen die Schweiz und die EU anlässlich eines Gipfeltreffens eine politische Einigung bei den Bilateralen II (Medienmitteilung).
- Am 23. Juni 2004 beantragt der Bundesrat dem Parlament, das Assoziationsabkommen zu Schengen/Dublin und sechs weitere bilaterale Abkommen II dem fakultativen Referendum zu unterstellen. (Medienmitteilung).
- Am 25. Juni 2004 paraphieren die Unterhändler der EU und der Schweiz das Assoziationsabkommen zu Schengen/Dublin und die sieben anderen bilateralen Abkommen II.
- Am 30. Juni 2004 eröffnet der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zu den bilateralen Abkommen II (Medienmitteilung).
- Am 1. Oktober 2004 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zu den bilateralen Abkommen II (Medienmitteilung).
- Am 26. Oktober 2004 unterzeichnen Bundespräsident Joseph Deiss und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Luxemburg die bilateralen Abkommen II sowie das Protokoll zur Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU-Staaten (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (04.063)
- Volksabstimmung vom 5. Juni 2005
Erläuterungen des Bundesrates
Bundesrat und Kantone empfehlen Schengen/Dublin zur Annahme
(Medienmitteilung).
Ergebnis der Volksabstimmung
- Die Assoziierungsabkommen zu Schengen/Dublin werden frühestens 2008 in Kraft gesetzt (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat will die Schengen/Dublin-Abkommen möglichst rasch umsetzen. Er entscheidet sich deshalb am 16. Mai 2007 für die Beteiligung an der Übergangslösung des Schengener Informationssystems (SISone4all) (Medienmitteilung).
- Die Schweiz will die operative Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens noch in diesem Jahr beginnen. Dies hält der Bundesrat am 20. Februar 2008 an einer Aussprache fest. Ferner fasst er die notwendigen Beschlüsse, um die seit der Unterzeichnung des Schengen-Assoziierungsabkommens in diesem Bereich erlassenen Rechtsakte und Massnahmen der EU zu übernehmen (Medienmitteilung).
- Am 30. Mai 2008 spricht sich der Bundesrat für einen gestaffelten Beginn der operationellen Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens aus (Medienmitteilung).
- Am 26. November 2008 setzt der Bundesrat die letzten erforderlichen Erlasse zur Umsetzung der Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin in Kraft. Am 27. November 2008 legt der Rat der EU den Zeitpunkt für die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes definitiv auf den 12. Dezember 2008 fest (Medienmitteilung).
Dokumentation
Allgemeine Informationen
Schengen-Dublin:
Das regelt Schengen:
- Grenzübertritt von Personen (PDF, 20 kB, 30.09.2010)
- Visaerteilung für Kurzaufenthalte (PDF, 24 kB, 30.09.2010)
- Polizeiliche Zusammenarbeit (PDF, 26 kB, 30.09.2010)
- Internationale Rechtshilfe (PDF, 19 kB, 30.09.2010)
- Bekämpfung des Waffenmissbrauchs (PDF, 24 kB, 30.09.2010)
- Bekämpfung des Drogenmissbrauchs (PDF, 22 kB, 30.09.2010)
Das regelt Dublin:
Vernehmlassungsverfahren
Botschaft
-
Botschaft zur Genehmigung der bilateralen Abkommen
zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen ("Bilaterale II")
(BBl 2004 5965)
Abkommen
-
Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) vom 26. Oktober 2004
(SR 0.362.31)
-
Dublin-Assoziierungsabkommen (DAA) vom 26. Oktober 2004
(SR 0.142.392.68
-
Übereinkommen mit Island und Norwegen vom 17. Dezember 2004 (Schengen und Dublin)
(SR 0.362.32)
-
Abkommen mit Dänemark vom 28. April 2005 (Schengen)
(SR 0.362.33
-
Protokoll vom 28. Februar 2008 zum DAA betreffend Dänemark (Dublin)
(SR 0.142.393.141)
-
Protokoll vom 28. Februar 2008 zum SAA betreffend den Beitritt Liechtensteins (Schengen); noch nicht anwendbar
(SR 0.362.311)
- Protokoll vom 28. Februar 2008 zum DAA betreffend den Beitritt Liechtensteins (Dublin); noch nicht anwendbar
-
Briefwechsel betreffend die Ausschüsse (Schengen)
(SR 0.362.1)
Umsetzung
-
Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und Dublin
(AS 2008 447)
-
Verordnung vom 7. Mai 2008 über eine weitere teilweise Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin
(AS 2008 2227)
-
Verordnung vom 26. November 2008 über die vollständige Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen über die Assoziierung an Schengen und an Dublin sowie die Inkraftsetzung weiterer in Umsetzung von Schengen/Dublin erlassener Bundesgesetze
(AS 2008 5405)
-
Inkraftsetzung des in Umsetzung von Schengen/Dublin ergangenen Bundesrechts (PDF, 40 kB, 30.09.2010)
(Medienrohstoff vom 27. November 2008)
Evaluation
-
Evaluation Schengen, Februar 2008 (PDF, 437 kB, 30.09.2010)
(Integrationsbüro EDA/EVD)
- Datenschutz (Medienmitteilung vom 13. März 2008)
- Polizeikooperation (Medienmitteilung vom 18. April 2008)
- Visa (Medienmitteilung vom 9. Mai 2008)
- Flughäfen (Medienmitteilung vom 29. August 2008)
- SIS (Medienmitteilung vom 5. September 2008)
- Übergangsmassnahmen an der Grenze zu Liechtenstein (Information vom 26. September 2008) (PDF, 37 kB, 30.09.2010)
- Flughäfen (Medienmitteilung vom 17. März 2009)
Links
-
Bilaterale Abkommen
EDA - Schweizerische Europapolitik
-
Schengen
EDA - Schweizerische Europapolitik
-
Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands
EDA - Schweizerische Europapolitik
-
Schengen
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Letzte Änderung 27.11.2008
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