Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO

Worum geht es?

Das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO will insbesondere durch Besuche und Kontrollen nationaler und internationaler Gremien in Gefängnissen und Anstalten den Schutz vor Folter verstärken. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem UN-Unterausschuss zur Verhinderung von Folter unbeschränkten Zugang zu allen Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, sowie zu allen bedeutsamen Informationen zu gewähren. Nach seinem Besuch teilt der Unterausschuss seine vertraulichen Empfehlungen und Bemerkungen dem Vertragsstaat mit. Das Fakultativprotokoll sieht ferner die Schaffung so genannter nationaler Präventionsmechanismen vor, welche die gleichen Befugnisse wie der Unterausschuss haben. Sie prüfen regelmässig, wie Personen behandelt werden, denen die Freiheit entzogen ist, und veröffentlichen einen Jahresbericht.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 7. Juni 2004 heisst der Bundesrat das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention gut (Medienmitteilung).
  • Am 25. Juni 2004 unterzeichnet die Schweiz das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention (Medienmitteilung (PDF, 48 kB, 21.06.2010)).
  • Am 23. September 2005 ermächtigt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die Vernehmlassung zur Ratifikation des Fakultativprotokolls und zur Ausführungsgesetzgebung zu eröffnen (Medienmitteilung).
  • Am 8. Dezember 2006 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO und zur Ausführungsgesetzgebung (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (06.105)
     
  • Am 21. Oktober 2009 ernennt der Bundesrat die Mitglieder der unabhängigen Kommission zur Verhütung von Folter und setzt damit das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO in der Schweiz um. Das Fakultativprotokoll tritt für die Schweiz am 24. Oktober 2009 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassungsverfahren

Dossier

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 08.12.2006

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