Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Worum geht es?

Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien der Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs wird deshalb an die technische Entwicklung angepasst. Die Totalrevision zielt nicht darauf mehr, sondern besser überwachen zu können. Gleichzeitig werden Bestimmungen eingeführt, die den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung tragen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 19. Mai 2010 schickt der Bundesrat die Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 23. November 2011 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 27. Februar 2013 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Medienmitteilung).

  • Parlamentarische Beratungen (13.025)

  • Am 22. März 2017 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Ausführungsverordnungen zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sowie dessen Ausführungsverordnungen auf den 1. März 2018 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassung zu den Ausführungsverordnungen

Die Dokumente zu dieser Vernehmlassung finden Sie auf der Website des EJPD:

Ausführungsverordnungen

Die Dokumente zu dieser Vernehmlassung finden Sie auf der Website des EJPD:

Dokumentation

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Letzte Änderung 15.11.2017

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