Beglaubigung des Strafregisterauszuges durch die Bundeskanzlei

Eine Beglaubigung ist notwendig, wenn der Auszug von einer ausländischen Behörde oder Botschaft verlangt wird (z. B. für ein Visum).

Sind Sie noch nicht im Besitze eines Strafregisterauszuges? Sie können direkt gegen Aufpreis einen beglaubigten Auszug bestellen.
Bestellvorgang.

Besitzen Sie schon einen Strafregisterauszug und möchten diesen beglaubigen lassen?

Am besten nehmen Sie direkt mit der Bundeskanzlei Kontakt auf. Diese ist für die Beglaubigung der Auszüge zuständig.

Schweizerische Bundeskanzlei
Beglaubigungen
Gurtengasse 5
CH-3003 Bern
T +41 58 462 37 69
legalisation@bk.admin.ch

Neben dem Auszug benötigt die Bundeskanzlei folgende zusätzliche Unterlagen und Informationen:

  • Land, für welches das Dokument bestimmt ist.
     
  • Beleg der Vorauszahlung von CHF 20.- pro Beglaubigung (d. h. pro Auszug) mit Kopie der Quittung der Überweisung auf:
    PC Konto 30-349292-2
    IBAN CH35 0900 0000 3034 9292 2
     
  • Frankiertes und adressiertes Rückantwortcouvert
     
  • Telefonnummer für Rückmeldungen.

Letzte Änderung 28.02.2023

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