Internationale Kindesentführungen

Worum geht es?

Über die Rückgabe entführter Kinder soll künftig in einem raschen Verfahren entschieden werden. Zudem sollen die Behörden vermehrt gütliche Regelungen zwischen den Eltern anstreben.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 10. März 2005 setzt Bundesrat Christoph Blocher eine Expertenkommission ein, die Fragen des Kinderschutzes bei Kindesentführungen klärt und Vorschläge für eine kindergerechtere Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens ausarbeitet (Medienmitteilung).
  • Am 22. Februar 2006 nimmt der Bundesrat den Schlussbericht der Expertenkommission über den Kinderschutz bei Kindesentführungen zur Kenntnis und beauftragt das EJPD, gesetzgeberische Massnahmen an die Hand zu nehmen (Medienmitteilung).
  • Am 5. Juli 2006 schickt der Bundesrat eine Vorlage für die Optimierung der Rückgabeverfahren sowie für die Ratifikation der Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 28. Februar 2007 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zu einem Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (07.029)
     
  • Der Bundesrat setzt das neue Bundesgesetz über internationale Kindesentführung sowie die zwei Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen auf den 1. Juli 2009 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 09.03.2009

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