Rechtsprechung des EGMR

Das Bundesamt für Justiz vertritt die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Um den Zugang zu der Rechtsprechung zu erleichtern, erstellt das Bundesamt für Justiz Quartalsberichte der Rechtsprechung des EGMR. Neben der die Schweiz direkt betreffenden Praxis sind auch betreffend andere Staaten ergangene Urteile und Entscheidungen aufgenommen, soweit diese grundsätzlicher Natur sind und auch für unser Land von Bedeutung sein könnten. Es versteht sich, dass sie keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.

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Letzte Änderung 30.04.2025

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