Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Genehmigung und Umsetzung der Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Worum geht es?

Die Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die Konvention ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend strafbar erklärt. Die Vertragsstaaten werden insbesondere dazu verpflichtet, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen. Ein Beitritt der Schweiz bedingt verschiedene Anpassungen des Strafgesetzbuches (StGB).

Was ist bisher geschehen?

  • Am 24. April 2009 eröffnet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Anhörung zur Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Medienmitteilung).
  • Am 4. Juni 2010 genehmigt der Bundesrat die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Medienmitteilung).
  • Am 17. August 2011 schickt der Bundesrat eine Anpassung des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 4. Juli 2012 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der Europaratskonvention und zu deren Umsetzung (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (12.066)
     
  • Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung auf den 1. Juli 2014 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 07.03.2014

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