Worum geht es?
Die Konvention der Vereinten Nationen gegen die Korruption bildet das erste globale Instrument zur Korruptionsbekämpfung. Sie befasst sich mit der Verhütung sowie Bestrafung der Korruption und regelt prozessuale Fragen sowie die internationale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. Zum ersten Mal wird auf mulilateraler Ebene der verbindliche Grundsatz der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte aufgestellt. Die Konvention wurde am 9. Dezember 2003 in Merida/Mexiko zur Unterzeichnung aufgelegt und tritt nach Ratifikation durch 30 Staaten in Kraft.
Was ist bisher geschehen?
- Am 10. Dezember 2003 unterzeichnet die Schweiz das Übereinkommen (Medienmitteilung).
- Am 21. September 2007 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Beitritt der Schweiz zum Uno-Übereinkommen gegen Korruption (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (07.078)
- Am 24. September 2009 hinterlegt Bundespräsident Hans-Rudolf Merz in New York die Ratifikationsurkunde zur UNO-Konvention gegen die Korruption.
- Am 24. Oktober 2009 tritt die UNO-Konvention gegen die Korruption für die Schweiz in Kraft.
Dokumentation
Uno-Konvention
Botschaft und Bundesbeschluss
-
Botschaft zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption
(BBl 2007 7349)
-
Bundesbeschluss
(BBl 2007 7415)
- Medienmitteilung vom 21. September 2007
Neue Bestimmungen
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 21.09.2007
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