Direktionsbereich Strafrecht



Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht

Eine Hauptaufgabe des Fachbereichs Straf- und Strafprozessrecht besteht darin, Vorschläge für Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) und des Jugendstrafgesetzes (JStG) zu erarbeiten. Dabei lotet er aus, was das Strafrecht leisten kann und wo seine Grenzen sind; ob eine geplante Strafnorm den gewünschten Steuerungseffekt erzielen kann oder möglicherweise unbeabsichtigte Nebeneffekte erzeugen würde. Der Fachbereich ist zudem für die Änderungen der Schweizerischen Strafprozessordnung und der Jugendstrafprozessordnung sowie des Strafbehördenorganisationsgesetzes zuständig.

Der Fachbereich prüft ferner materielle und formelle Strafbestimmungen in den Rechtsetzungsprojekten anderer Ämter und Dienststellen (sog. Nebenstrafrecht), erstellt Gutachten zum Straf- und Strafprozessrecht und bereitet die Berichte des Bundesrates zu Begnadigungsgesuchen an die Adresse der Bundesversammlung vor.

Fachbereich Internationales Strafrecht

Dieser Fachbereich nimmt an internationalen Verhandlungen über Konventionen und andere Instrumente des internationalen Strafrechts teil und setzt diese Instrumente ins innerstaatliche Recht um. Thematisch befasst sich der Fachbereich u.a. mit Korruption, Geldwäscherei, organisiertem Verbrechen einschliesslich Menschenhandel und Menschenschmuggel, Terrorismus und mit den Folgemassnahmen zum Römer Statut des internationalen Strafgerichtshofs (Kodifizierung der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Er ist für die Definition und Koordination der internationalen Strafrechtspolitik des Bundes zuständig, steht schweizerischen Behörden als Auskunftsstelle für ausländisches Strafrecht zur Verfügung und informiert ausländische Amtsstellen über das schweizerische Strafrecht.

Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug

Der Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug ist für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug verantwortlich. Er gewährt Baubeiträge an Neu-, Um- und Ausbauten von Anstalten für den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen sowie von Erziehungseinrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene. Er leistet zudem aufgrund bestimmter Anerkennungskriterien Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene. Er zahlt ferner Beiträge an Modellversuche zur Entwicklung und Erprobung neuer Methoden und Konzepte im Straf- und Massnahmenvollzug sowie in der stationären Jugendhilfe und beteiligt sich an der Finanzierung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug (SKJV). Der Fachbereich wirkt ferner in verschiedenen Gremien bei der Koordination im Straf- und Massnahmenvollzug mit und gibt das Magazin #prison-info heraus.

Schweizerisches Strafregister

Das Schweizerische Strafregister dient der Unterstützung der Behörden des Bundes und der Kantone bei der Erfüllung verschiedener Aufgaben, z. B. im Rahmen von Strafverfahren, im Straf- und Massnahmenvollzug, bei der Prüfung der Asylwürdigkeit oder im Rahmen von Einbürgerungsverfahren. Das Register gibt zudem Privaten einen Auszug über ihre Person ab.

Im Schweizerischen Strafregister werden Personen aufgenommen, die in der Schweiz verurteilt worden sind, sowie im Ausland verurteilte Schweizer. Registriert werden alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen, sofern eine Strafe oder Massnahme ausgesprochen worden ist, sowie die Urteile wegen Übertretungen, wenn eine Busse von mehr als 5000 Franken oder gemeinnützige Arbeit von mehr als 180 Stunden verhängt wird. Die Urteile werden von Amtes wegen entfernt; die Entfernungsfristen hängen von der ausgesprochenen Sanktion ab. Im Register werden zudem Personen erfasst, gegen die in der Schweiz Strafverfahren wegen Verbrechen und Vergehen hängig sind.

 

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Letzte Änderung 29.04.2021

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