Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe



Fachbereich Auslieferung

Der Fachbereich Auslieferung prüft die ausländischen Ersuchen um Anordnung der provisorischen Auslieferungshaft (Fahndungsersuchen) und veranlasst gegebenenfalls die Verhaftung von gesuchten Personen in der Schweiz. Erklärt sich eine Person nach der Festnahme mit der Auslieferung einverstanden, bewilligt er die vereinfachte Auslieferung an den ersuchenden Staat. Widersetzt sich die Person der Auslieferung, erlässt er den Auslieferungshaftbefehl. Er prüft das ausländische Auslieferungsersuchen und fällt den Auslieferungsentscheid, der beim Bundesstrafgericht angefochten werden kann; in besonders bedeutsamen Fällen ist auch eine Beschwerde ans Bundesgericht möglich. Auf Antrag der schweizerischen Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden verbreitet der Fachbereich die schweizerischen Fahndungsersuchen, meist über Interpol, und stellt die Auslieferungsersuchen an das Ausland.

Der Fachbereich nimmt zudem die ausländischen Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung entgegen und leitet sie an die zuständige schweizerische Strafverfolgungsbehörde weiter; auf Antrag von schweizerischen Strafverfolgungsbehörden stellt er entsprechende Ersuchen an das Ausland. Er entscheidet ferner zusammen mit den verantwortlichen kantonalen Behörden über die Überstellungsgesuche von Schweizer Bürgern, die im Ausland verurteilt worden sind und zur Verbüssung der Freiheitsstrafe in die Schweiz zurückkehren möchten sowie über entsprechende Ersuchen von Ausländern, die den Rest einer in der Schweiz ausgefällten Strafe in ihrem Heimatland verbüssen möchten.

Fachbereiche Rechtshilfe I und II

Die Fachbereiche Rechtshilfe I und II leiten, sofern kein direkter Geschäftsverkehr möglich ist - die schweizerischen Rechtshilfeersuchen an das Ausland weiter und prüfen, ob die eingehenden ausländischen Rechtshilfeersuchen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Falls nötig, fordern sie die ersuchende Behörde auf, das Ersuchen zu verbessern oder zu ergänzen. Entspricht das Gesuch den Anforderungen und ist die Rechtshilfe nicht offensichtlich unzulässig, leiten sie es an die zuständige kantonale Justizbehörde oder Bundesbehörde zum Vollzug weiter. Wenn mehrere Kantone betroffen sind, der Kanton nicht innert angemessener Frist entscheidet oder es sich um komplexe und besonders bedeutende Fälle handelt, können die beiden Fachbereiche selber den Vollzug des Rechtshilfeersuchens an die Hand nehmen.

Der Fachbereich Rechtshilfe I befasst sich dabei hauptsächlich mit Rechtshilfeersuchen, die die Beschlagnahme oder Herausgabe von Vermögenswerten zum Gegenstand haben. In dringenden Fällen kann er vorsorgliche Massnahmen (z.B. Kontensperren) anordnen, sobald ein Ersuchen angekündigt ist. Er ist ausserdem zuständig für Rechtshilfeersuchen, welche Politically Exposed Persons (PEP) betreffen. Weiter führt er Verhandlungen mit anderen Staaten, um internationale Vereinbarungen zur Teilung eingezogener Vermögenswerte (Sharing) abzuschliessen und ist auch zuständig für nationale Sharing-Fälle. Er bearbeitet zudem diejenigen Fälle, in denen es um die unaufgeforderte Übermittlung von Beweismitteln und Informationen an eine ausländische Strafverfolgungsbehörde geht. Schliesslich ist er zuständig für Verfahren zu Gunsten des Internationalen Strafgerichtshofes und der Internationalen Tribunale und nimmt besondere fachbereichsübergreifende Aufgaben war.

Im Fachbereich Rechtshilfe II sind zwei besondere Zentralstellen für die Zusammenarbeit mit den USA und mit Italien angesiedelt. Für alle Rechtshilfeverfahren, die diese beiden Länder betreffen, ist dieser Fachbereich zuständig. Er ist zudem für alle Zustellungsersuchen zuständig.

Beide Fachbereiche üben ferner die Aufsicht über die Anwendung des Rechtshilfegesetzes aus und können in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde Beschwerde gegen die Verfügungen der Vollzugsbehörden beim Bundesstrafgericht bzw. Bundesgericht ergreifen.

Fachbereich Internationale Verträge

Die Hauptaufgabe des Fachbereichs besteht darin, das weltweite Vertragsnetz der Schweiz auszubauen, um die internationalen Beziehungen im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität zu verstärken. Er prüft der Schweiz unterbreitete Vertragsentwürfe bzw. erarbeitet eigene Staatsvertragsentwürfe. Er ist ferner zuständig für die Ausarbeitung weiterer völkerrechtlicher Instrumente wie Notenwechsel oder politische Absichtserklärungen (Memoranda of Understanding) und beteiligt sich an der Erarbeitung multilateraler Rechtshilfeinstrumente und strafrechtlicher Übereinkommen, die Rechtshilfebestimmungen enthalten (insbesondere im Europarat und der UNO). Der Fachbereich ist zudem für Rechtsetzungsprojekte auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen verantwortlich.

Verbindungsstaatsanwaltsbüro

Seit 2015 hat die Schweiz ein Verbindungsstaatsanwaltsbüro bei Eurojust. Eurojust ist eine Einrichtung der EU und hat die Aufgabe, die Koordinierung der Ermittlungen und der Strafverfolgung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu fördern sowie die internationale Rechtshilfe und die Erledigung von Auslieferungsersuchen zu erleichtern. Die Verbindungsstaatsanwältin respektive der Verbindungsstaatsanwalt der Schweiz vertritt die Schweiz bei Eurojust und hat die Aufgabe, die schweizerischen Interessen zu vertreten sowie das Beziehungsnetz zwischen Eurojust und den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden zu pflegen. Sie oder er unterstützt ferner die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden bei grenzüberschreitenden Strafuntersuchungen und vermittelt Kontakte zwischen den betroffenen Behörden beider Staaten.

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Letzte Änderung 01.06.2021

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