Kinderbetreuung: zuerst die gesetzliche Grundlage, dann die Verordnung; Bundesrat setzt Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft

Bern, 29.06.2011 - Der Bundesrat begrüsst, dass das Parlament eine neue gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung schaffen will. Mit den Arbeiten an der Kinderbetreuungsverordnung will er deshalb zuwarten, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Zudem nahm der Bundesrat Kenntnis von den kontroversen Stellungnahmen zum überarbeiteten Verordnungsentwurf und setzte die neue separate Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft.

Mit der Annahme der parlamentarischen Initiative "Kinderbetreuung. Einschränkung der Bewilligungspflicht" (10.508) durch beide Rechtskommissionen zeichnet sich ab, dass die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über die Kinderbetreuung geändert werden. Der Bundesrat begrüsst die Absicht des Parlaments, eine neue gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung zu schaffen. Ohne die neue gesetzliche Grundlage zu kennen, kann aber keine Ausführungsverordnung ausgearbeitet werden. Der Bundesrat will deshalb die Verabschiedung der Gesetzesänderung durch das Parlament abwarten und erst anschliessend über das weitere Vorgehen bei der Kinderbetreuungsverordnung entscheiden.

Divergierende Kritik am überarbeiteten Vorentwurf

Die Stossrichtung des überarbeiteten Vorentwurfs für eine Kinderbetreuungsverordnung wurde in der Vernehmlassung zwar mehrheitlich befürwortet. Dieser wollte im Vergleich zur ersten Version die Eigenverantwortung der Eltern stärken und die Bewilligungspflicht für Verwandte und den Eltern nahestehende Personen in der Tagesbetreuung aufheben. Ebenso wurde die Revisionsbedürftigkeit der geltenden Pflegekinderverordnung anerkannt. Insgesamt wurde jedoch divergierende Kritik an der Vorlage geübt. Nur ein Kanton und acht Organisationen stimmten dem Entwurf zu und bezeichneten ihn als tragfähige Lösung im Interesse des Kindeswohls. 15 Kantone, zwei Parteien (EVP, SP) und 14 Organisationen schlugen unterschiedliche Änderungen vor, ohne den Entwurf ausdrücklich abzulehnen. Demgegenüber lehnten zehn Kantone, fünf Parteien (CSP, CVP, FDP, Grüne und SVP) sowie 19 Organisationen aus unterschiedlichen Gründen den Entwurf ab.

Die Mehrheit der ablehnenden Kantone erachtete insbesondere die Regelungsdichte als zu hoch und meldete Zweifel an der Umsetzbarkeit der überarbeiteten Verordnung an. Zudem wurde kritisiert, dass dem Schutz der vollzeitlich betreuten Kinder zu wenig Rechnung getragen werde. Die ablehnenden Parteien und Organisationen bezeichneten den Entwurf als unvernünftige oder gar praxisfremde Regelung. Kritisiert wurden zudem die Rückschritte bei der Qualitätssicherung und beim Kindesschutz. Andere Vernehmlassungsteilnehmer äusserten sich wiederum skeptisch zur angestrebten Professionalisierung und lehnten den Entwurf als zu bürokratisch ab.

Separate Adoptionsverordnung

Im Interesse einer besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit hat der Bundesrat die in der Pflegekinderverordnung enthaltenen Bestimmungen zur Aufnahme von Adoptivkindern mit der Verordnung über die Adoptionsvermittlung und der Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen bei internationalen Adoptionen in einer separaten Verordnung über die Adoption zusammengefasst. Die neue Adoptionsverordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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