Coronavirus und Justiz

Bundesrat analysiert Auswirkungen der Corona-Krise auf die Justiz

Die aktuelle Pandemie hat auch Folgen für die Justiz. Der Bundesrat hat deshalb verschiedene Massnahmen getroffen, damit beispielsweise Gerichtsverhandlungen und Betreibungen auch unter den aktuellen Bedingungen durchgeführt werden können.

Justizwesen

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) analysiert die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Justiz, namentlich für Gerichtsverhandlungen, Fristen und das Betreibungswesen. Nachdem der Bundesrat als erste Sofortmassnahme einen Fristenstillstand im Betreibungsrecht verordnet und die Gerichtsferien in den Zivil- und Verwaltungsverfahren verlängert hat, hat er am 16. April 2020 weitere Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebes beschlossen. Am 25. September 2020 hat der Bundesrat diese Massnahmen verlängert und gleichzeitig den veränderten Umständen angepasst.


Drohende Überschuldung von Unternehmen aufgrund der Coronakrise

Mit gezielten Massnahmen wollte der Bundesrat coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen abwenden. Deshalb hat er am 16. April 2020 mehrere Sofortmassnahmen getroffen: Erleichterungen für Unternehmen bei drohender Überschuldung sowie Anpassungen im Betreibungsrecht. Die Massnahmen gelten bis zum 19. Oktober 2020.

Am 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen derzeit nicht zu verlängern. Allerdings will er die Situation weiterhin laufend analysieren und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut die notwendigen Massnahmen ergreifen.

Unabhängig von der Corona-Pandemie hat das Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossen, die Gesamtdauer für die provisorische Nachlassstundung im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz von vier auf acht Monate zu verlängern. Der Bundesrat hat diese Gesetzesänderung auf den 20. Oktober 2020 in Kraft gesetzt.


Generalversammlungen

Unternehmen, die ihre GV nicht verschieben wollen, sollen ihren Aktionären empfehlen, sich am Anlass vertreten zu lassen. So können die Zahl der Teilnehmenden gesenkt und die Vorschriften des Bundes eingehalten werden. 


Abstimmungen

Für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren (Volksinitiativen und fakultative Referenden) sollen die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit stillstehen.

Letzte Änderung 14.08.2023

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