Aufhebung der Bedenkfrist im Scheidungsrecht; Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats

Bern, 27.02.2008 - Der Bundesrat befürwortet die Aufhebung der obligatorischen Bedenkfrist im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren. Dies hält er in seiner am Mittwoch verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats fest.

Heute müssen Ehegatten, die eine Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen, nach Anhörung durch das Gericht den Scheidungswillen und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten bestätigen. Eine auf eine parlamentarische Initiative zurückgehende Vorlage sieht vor, diese von der Praxis wiederholt kritisierte Bedenkzeit aufzuheben. Auch der Bundesrat befürwortet diese Revision des Zivilgesetzbuchs. Dem berechtigten Anliegen, die Ehegatten vor einer übereilten Scheidung zu schützen, wird mit der neu ausdrücklich erwähnten Möglichkeit der Anhörung in mehreren Sitzungen durch das Gericht genügend Rechnung getragen, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausführt.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 26.06.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

Auf dem Portal der Schweizer Regierung können Sie die Medienmitteilungen des BJ per E-Mail abonnieren

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-17480.html