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(Aufenthalt)
C U G : Informationen für Gemeinden und Kantone
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu ZEMIS und zum Meldewesen der Gemeinden.
Factsheet
ZEMIS-Datendienste
EWR-Service
Über den EWR-Service werden Ereignisse betreffend Bewilligungen via sedex an die Gemeinden gemeldet.
Version 4.0
Version 5.0
BAIMP
Über den Batch BAIMP werden nicht bewilligungsrelevante Ereignisse via sedex direkt aus der kommunalen Anwendung ins ZEMIS importiert.
Mutationsmeldungen
Formulare
Mutationsmeldungen
Verfallsanzeigen
Die Verarbeitung der Verfallsanzeigen ist je nach kantonalem Prozess unterschiedlich. Die Verfallsanzeige kann durch den Gesuchsteller persönlich abgegeben oder unpersönlich eingereicht werden. Aufgrund dessen werden in den Verfallsanzeigen für B-, C- und Ci-Bewilligungen sowie F-, N- und S-Ausweise zwei unterschiedliche Formulierungen verwendet.
Persönliche Formulierung B, C und Ci
Kantone: AG, AI, AR, BE, GL, JU, NE, NW, SH, SO, TG, VD, VS, ZH und Stadt Thun
«Das Verlängerungsgesuch ist zusammen mit dem Ausländerausweis (Aufenthaltstitel) und dem gültigen Pass im Original spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung der zuständigen Behörde (s. oben links) persönlich vorzulegen.»
Persönliche Formulierung F und N, und S
Kantone: AG, AI (nur S), GL, GR, SG (nur F), SH, SZ, TG, VS und ZH (ohne N)
Ausweise F und N:
«Dieses Formular ist zusammen mit dem Ausweis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Ausweises der zuständigen Behörde (s. oben links) persönlich vorzulegen.»
Ausweise S:
«Dieses Formular ist zusammen mit dem Ausweis und dem gültigen Pass im Original spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Ausweises der zuständigen Behörde (s. oben links) persönlich vorzulegen.»
Unpersönliche Formulierung B, C und Ci
Kantone: BL, BS, FR, GR, LU, OW, SG (ohne C), SZ, TI, UR, ZG sowie Städte Bern und Biel
«Das Verlängerungsgesuch ist zusammen mit dem Ausländerausweis (Aufenthaltstitel) und einer lesbaren Farbkopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung der zuständigen Behörde (s. oben links) zu senden.»
Unpersönliche Formulierung F, N und S
Kantone: BE (nur S), BS, FR (nur S), JU, LU, NE, NW, OW, SG (N und S), SO, UR und ZG
«Dieses Formular ist zusammen mit dem Ausweis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Ausweises der zuständigen Behörde (s. oben links) zu senden.»
Steuerausstände
Das Meldeformular (ehemals M11) ist aus Datenschutzgründen nicht elektronisch, sondern per Post an die im Formular vermerkte Adresse zuzustellen.
Letzte Änderung 22.01.2025