Interkantonal arbeiten die Kantone seit einigen Jahren im Rahmen regionaler Polizeikonkordate zusammen.
Eine der wichtigsten interkantonalen Vereinbarungen ist jene über die interkantonalen Polizeieinsätze vom 6. April 2006 (IKAPOL-Vereinbarung). Gestützt auf diese Vereinbarung kann ein einzelner Kanton zusätzliche Polizeikräfte aus anderen Konkordaten anfordern, wenn er ein Ereignis zu bewältigen hat, das die eigenen Kapazitäten und jene der Nachbarkantone und der weiteren Kantone des eigenen Konkordats übersteigt. Die so genannte Arbeitsgruppe „Operationen“ wird bei planbaren und ausserordentlichen Grossereignissen eingesetzt. Die politische Einbindung der verantwortlichen Kantonsbehörden erfolgt über die Arbeitsgruppe GIP (Gesamtschweizerische interkantonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen).
Weiter sind die Kantone gemeinsam mit dem Bund gegenwärtig daran, die Polizeiinformatik zu harmonisieren. Neue polizeiliche Fachanwendungen sollen gemeinsam realisiert und bestehende schrittweise harmonisiert werden mit dem Ziel, personelle und finanzielle Synergien zu nutzen.
Der Polizeiberuf ist seit 2003 eidgenössisch anerkannt. Gestützt auf das bildungspolitische Gesamtkonzept für die Schweizer Polizei, das im Auftrag der KKJPD erarbeitet worden ist, wurden vier regionale Ausbildungszentren anstelle der kantonalen Polizeischulen aufgebaut. Die Ausbildung soll künftig nach einer einheitlichen Doktrin erfolgen. Die Stellung des Schweizerischen Polizeiinstituts (SPI) in Neuenburg, das bereits 1946 als Stiftung gegründet wurde, soll dabei gestärkt werden. Aktuellen Bedürfnissen wie der Ausbildung von Polizeiinstruktoren für Sondereinheiten sowie der Bekämpfung von Betäubungsmittel- und Wirtschaftskriminalität wird besondere Beachtung geschenkt.
Letzte Änderung 02.03.2015