Sicherheitspolizeiliche Aufgaben: Dem Bund sind im polizeilichen Bereich folgende einzelnen und begrenzten Aufgabenbereiche übertragen:
- Schutz der Personen und Gebäude des Bundes einschliesslich der völkerrechtlichen Schutzpflichten (ungeschriebene Verfassungszuständigkeit);
- Polizeiliche Befugnisse im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der zollrechtlichen Aufgaben (Art. 133 BV);
- Gewährleistung der Sicherheit in den Bereichen öffentlicher Verkehr und Luftverkehr (in beiden Fällen: Art. 87 BV);
- Polizeiliche Befugnisse innerhalb der Armee (Art. 58 ff. BV).
Kriminalpolizeiliche Aufgaben: Der Bund nimmt auch im kriminalpolizeilichen Bereich keinen umfassenden, sondern einen sachlich begrenzten Aufgabenbereich wahr. Der Bund - konkret: die Bundesanwaltschaft, mit der Bundeskriminalpolizei von fedpol als Gerichtspolizei - ist gemäss Artikel 23 und 24 StPO für die Verfolgung eines abschliessend definierten Kreises von Straftatbeständen zuständig. Dazu gehören das organisierte Verbrechen, die Terrorismusfinanzierung und komplexe Fälle im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Die Bundeskriminalpolizei amtet dabei als Gerichtspolizei des Bundes unter Leitung der Bundesanwaltschaft.
Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat die Funktion des allgemeinen Polizeiamtes des Bundes. fedpol ist einheitliche Ansprechstelle für die Polizeikorps des In- und Auslandes und erfüllt als Polizeiamt des Bundes kriminal-, sicherheits-, verwaltungspolizeiliche und unterstützende polizeiliche Aufgaben. Die kriminalpolizeilichen Aufgaben werden von der Bundeskriminalpolizei (BKP) wahrgenommen werden. Der Bundessicherheitsdienst (BSD) erfüllt die sicherheitspolizeiliche Aufgabe des Schutzes von Personen und Gebäuden. Verwaltungspolizeiliche Aufgaben nehmen die Dienststellen in den Bereichen Sprengstoff und Pyrotechnik, Waffen, Massnahmen im Zusammenhang mit Ausländern sowie Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen wahr. Polizeiunterstützung wird namentlich mit den polizeilichen Informationssystemen geleistet, die von fedpol zugunsten der Strafverfolgungsorgane der Kantone und des Bundes betrieben werden. Schliesslich ist fedpol die nationale Plattform in Sachen Information, Koordination und Analyse für kantonale und internationale Partner im polizeilichen Bereich.
Die Armee nimmt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs ebenfalls bestimmte polizeiliche Aufgaben auf Stufe Bund wahr. Dies sowohl im Bereich Sicherheitspolizei (Schutz von Personen und militärischen Einrichtungen), als auch im Bereich Gerichtspolizei (Militärjustiz). Diese Aufgaben werden gestützt auf eigenständige Rechtsgrundlagen im Militärrecht wahrgenommen. Die Armee unterstützt zudem die zivilen Behörden subsidiär bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung ausserordentlicher Situationen oder Anlässe (z.B. G8-Treffen 2003 in Evian, World Economic Forum WEF in Davos).
Die Kernbereiche der Polizeiarbeit - Gefahrenabwehr und Strafverfolgung - sind generell von der nachrichtendienstlichen Tätigkeit abzugrenzen. Bei dieser geht es darum, frühzeitig Gefährdungen für den Staat als Ganzes zu erkennen und zu bekämpfen, also Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst und gewalttätigen Extremismus. Diese Aufgaben werden vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wahrgenommen, der im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angesiedelt ist.
Sicherheit in den Grenzräumen (Grenzwachtkorps): Das Schweizerische Grenzwachtkorps ist der uniformierte und bewaffnete Teil der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV und gehört damit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) an. Das GWK nimmt Zoll-, sicherheitspolizeiliche- und Migrationsaufgaben wahr. Als das grösste nationale, zivile Sicherheitsorgan stellt das GWK den ersten Sicherheitsfilter zur Schweiz sicher und wirkt bei der Wahrung der inneren Sicherheit der Schweiz mit.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 133, BV
- Art. 87, BV
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Art. 58 ff, BV
(SR 101)
- Art. 23, StPO
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Art. 24, StPO
(SR 312.0)
Letzte Änderung 02.03.2015